Wärmebrücken & Dampfdiffusionsbrücken Programm AnTherm Version 6.115 - 10.137

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Lizenzbedingungen

Die Nutzung dieses Programmpakets erfolgt auf der Grundlage von Nutzungsbedingungen, die nachfolgend aufgeführt sind. Vor dem Öffnen bzw. Installation dieses Programmpakets sollten Sie die Vertragsbedingungen unbedingt gelesen haben.
Mit der Installation des Programmpakets werden die Nutzungsbedingungen rechtswirksam.
Das Recht der Nutzung, Übertragung und Vervielfältigung ist durch die Nutzungsbedingungen beschränkt.

Das Programmpaket enthält Datenverarbeitungsprogramme und die dazugehörenden Programmbeschreibungen. Sie werden im Folgenden als "Werke" bezeichnet.

Der Lizenzgeber oder Dritte haben Schutzrechte an diesen Werken. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat der Lizenzgeber entsprechende Nutzungsrechte. Die Acknowledgments and Additional Terms of Use sind ebenfalls zu beachten.
Der Lizenzgeber gestattet dem Erwerber die Nutzung unter folgenden Voraussetzungen:

1. Nutzungsumfang

a. Die Werke dürfen auf oder im Zusammenhang mit nur jeweils einer Maschine benutzt werden.

b. Soweit die Programme bearbeitet oder mit anderen Programmen verbunden werden, dürfen sie gleichfalls nur auf einer Maschine benutzt werden.

c. Die unveränderten, bearbeiteten oder verbundenen Programme dürfen in maschinenlesbarer oder gedruckter Form kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient, Daten zu sichern oder die Werke zu bearbeiten. Ziffer 1a gilt auch für die Kopien.

d. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.

2. Copyright-Vermerk

Jedes Programm enthält einen Copyright-Vermerk. In jede Kopie, jede Bearbeitung und jeden Teil des Programms, die/der mit anderen Programmen verbunden wird, muss dieser Vermerk übernommen werden.

3. Übertragung der Nutzungsbefugnis

a. Der Erwerber kann seine Nutzungsbefugnis in dem Umfang und mit den einschränkenden Bedingungen, die sich aus den Ziffern 1 und 2 ergeben, insgesamt auf einen Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung von Kornicki übertragen, sofern sich der Empfänger mit den Bestimmungen des Lizenzvertrages einverstanden erklärt. Auf diese Bedingungen ist der Dritte ausdrücklich hinzuweisen.
Kornicki erteilt erst dann eine schriftliche Zustimmung, wenn sich der Übernehmende verpflichtet, im Zuge der Übernahme der Lizenz auf eigene Kosten auf die jeweils aktuellste Version upzudaten sowie die Kosten für eine eventuell notwendige Aufwertung von einer Sublizenz zur Volllizenz zu übernehmen. Der Übernehmende muss sich ebenfalls verpflichten eine Übertragungsgebühr lt. aktueller Preisliste an Kornicki zu zahlen.
Mit der Übertragung erlöschen alle Nutzungsrechte des Veräußerers, und zwar auch an Kopien, Bearbeitungen und Verbindungen. Soweit diese dem Dritten nicht übergeben wurden, sind sie zu vernichten.

b. Die Übertragung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Miete, Leasing) ist nicht zulässig.

4. Bezug der erweiterten Version eines Programmpakets

Erweitert der Erwerber mit dem Programmpaket eine früher erworbene Version dieses Programmpakets oder eines verbundenen Programms, ist er nur berechtigt, die erweiterte Version des Programmpaketes zu nutzen. Soweit keine anderweitige Regelung mit dem Lizenzgeber getroffen wird, ist der Erwerber verpflichtet, die frühere Version und deren Kopien, einschließlich Dokumentation, Bearbeitungen und Verbindungen, zu löschen bzw. zu vernichten

5. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Bearbeitung übernommen.

6. Ergänzende Bedingungen für die Überlassung der Hardware Dongles zwecks Lizenzaktivierung

Wird vom Erwerber die Lizenzaktivierung per Hardware Dongle bezogen (anstelle der Bindung an die Netzwerkkarte eines Rechners) so gilt folgendes zusätzlich als vereinbart:

a. Die Hardware Dongles dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit der Nutzung und Aktivierung des Werkes wie im Ziffer 1. eingesetzt werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt die Software auf höchstens 5 (fünf) Rechnern zu installieren jedoch jeweils nur an einem von diesen (dem mit dem installierten Hardware Dongle) zu Nutzen.

b. Die Hardware Dongles und die auf diesen befindliche Daten sind Eigentum des Lizenzgebers und dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers in keinerlei Form verändert, manipuliert, simuliert, kopiert, transportiert oder veräußert werden. Bei etwaiger Beendigung der Nutzungsvereinbarung sind die Hardware Dongles auf Kosten des Lizenznehmers unverzüglich und ohne zusätzliche Aufforderung an den Eigentümer zu Retournieren. Der Eigentümer ist berechtigt eine Rücksendung der Dongles binnen 14 Tage und auf die Kosten des Lizenznehmers zu beliebigen Zeitpunkt zu fordern. Der Eigentümer ist jederzeit berechtigt die ordnungsgemäße Nutzung der Hardware Dongles in den Betriebsräumen des Lizenznehmers oder auf dem elektronischen Weg zu prüfen.
Verlust oder Beschädigung der Dongles ist sofort an dem Eigentümer zu Melden. Der Eigentümer ist berechtigt für den allfälligen Ersatz einen angemessen Betrag dem Lizenznehmer in Rechnung zu stellen. Nach der Entrichtung der Bearbeitungsgebühr wird der Lizenzgeber bemüht den Dongle so schnell wie möglich zu ersetzen. Gegebenenfalls kann das gesamte Donglebestand des Lizenznehmers hiefür an den Eigentümer retourniert werden müssen.

c. Mit der Übergabe der Dongles an den Lizenznehmer oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr auf den Lizenznehmer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.
Soweit ein vom Lizenzgeber zu vertretender Mangel der Hardware Dongles vorliegt, ist der Lizenzgeber nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Hardware Dongles zu rügen. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Dongles am Bestimmungsort keine Rüge, gelten diese als genehmigt. Der Anspruch des Lizenznehmers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Lizenznehmers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile bleiben ebenfalls in unser Eigentum. Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen wird in gleicher Weise gewährleistet. Ist der Lizenzgeber zu einer Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass aufgrund der Vielzahl unterschiedlichster Konfigurationen und der ständigen Weiterentwicklungen bei den Peripheriegeräten eine einwandfreie Funktion der Donglemodule nicht in jedem Einzelfall zugesichert werden kann.
Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Lizenznehmers - gleich, aus welchen Rechtsgründen, - ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, wird nicht gehaftet, insbesondere wird nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Lizenznehmers gehaftet.

7. AGB

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kornicki DL in EDV&IT in der letztgültigen Fassung.

Copyright: © Kornicki Dienstleistungen in EDV & IT


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